Heute war Prof. Dr. Daniel Thym zu Gast in der AG Innen der CDU/CSU Bundestagsfraktion. In seinem Gutachten kommt er zu dem Schluss: Sichere Drittstaatsmodelle sind mit dem Grundgesetz, der Genfer Flüchtlingskonvention und den Menschenrechten vereinbar.
Diese verlangen einen wirksamen Schutz, ohne vorzugeben, wer diesen wo gewährleistet. Sichere Drittstaaten müssen das Refoulementverbot vollumfänglich beachten und angemessene Lebensbedingungen nach internationalen Standards bereitstellen.
Die Umsetzung eines jeden Drittstaatsmodells ist an eine Reihe rechtlicher, administrativer, diplomatischer und praktischer Bedingungen geknüpft und setzt politischen Gestaltungswillen voraus.